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KaffeekreuzerKaffeecatering München

Bedingungen · Version 1.0

Stornierung und Umbuchung

Manchmal ändern sich Pläne. Hier erfahren Sie, welche Regelungen bei einer Absage oder Terminänderung gelten und wie Ihre Anzahlung berücksichtigt wird.

Stand 18.09.2026

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Auf einen Blick

Stornostaffel vor Leistungsbeginn

Zugang der StornierungStornopauschale
31 oder mehr Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn40 %
15 bis einschließlich 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn60 %
0 bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, einschließlich einer Absage am Veranstaltungstag vor Leistungsbeginn80 %

Die Prozentsätze beziehen sich auf den Nettoauftragswert des stornierten Leistungsumfangs. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den berechtigten Stornoanspruch angerechnet und nicht hinzugerechnet. Sie dürfen nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; die Pauschale entfällt oder reduziert sich dann entsprechend.

Rechenbeispiel

Bei einem Nettoauftragswert von 1.000 € ergibt die Staffel zunächst 400 €, 600 € oder 800 €. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig angerechnet. Ein geringerer Schaden oder eine gesetzliche Ausnahme kann den Betrag reduzieren oder entfallen lassen. Umsatzsteuer fällt nur an, soweit sie gesetzlich geschuldet ist.

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Verfällt meine Anzahlung bei einer Stornierung?

Nein. Sämtliche bereits geleisteten Zahlungen werden auf den berechtigten Stornoanspruch angerechnet. Übersteigen Ihre Zahlungen diesen Anspruch, wird der Unterschied erstattet.

Muss ich zusätzlich zur Anzahlung zahlen?

Nur wenn der berechtigte Stornoanspruch höher ist als Ihre bereits geleisteten Zahlungen. Die Anzahlung wird davon abgezogen und nie zur Stornopauschale hinzugerechnet. Ein geringerer oder fehlender Schaden sowie vorrangige gesetzliche Rechte werden berücksichtigt.

Kann ich meinen Termin umbuchen?

Wir prüfen gern die Verfügbarkeit. Erst eine entsprechende Vereinbarung ändert den Termin. Bei einer vereinbarten Umbuchung wird die vorhandene Anzahlung vollständig auf die neue Buchung angerechnet; daneben entsteht für den ersetzten Termin keine Stornopauschale.

Was gilt bei schlechtem Wetter?

Regen, Kälte oder eine ungünstige Vorhersage führen nicht automatisch zu einer kostenfreien Stornierung, wenn die Leistung sicher und vertragsgemäß möglich ist. Gefährliche Wetterlagen und andere erhebliche Hindernisse werden konkret geprüft; gesetzliche Rechte bleiben bestehen.

Was gilt, wenn weniger Gäste kommen?

Eine geringere tatsächliche Gästezahl ändert ein bereitgestelltes Kontingent oder eine Mindestvergütung nicht automatisch. Eine vorab erklärte Teilstornierung wird nach der Staffel nur auf den entfallenden, gesondert bewertbaren Leistungsanteil berechnet.

Was passiert bei einer Ersatzbuchung?

Der anrechenbare wirtschaftliche Vorteil einer Ersatzbuchung wird zugunsten des Kunden berücksichtigt, soweit er nicht bereits in der Pauschale enthalten ist. Eine doppelte Entschädigung für denselben Ausfall erfolgt nicht.