Bedingungen · Version 1.0
Stornierung und Umbuchung
Manchmal ändern sich Pläne. Hier erfahren Sie, welche Regelungen bei einer Absage oder Terminänderung gelten und wie Ihre Anzahlung berücksichtigt wird.
Stand 18.09.2026
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Auf einen Blick
Stornostaffel vor Leistungsbeginn
| Zugang der Stornierung | Stornopauschale |
|---|---|
| 31 oder mehr Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn | 40 % |
| 15 bis einschließlich 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn | 60 % |
| 0 bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, einschließlich einer Absage am Veranstaltungstag vor Leistungsbeginn | 80 % |
Die Prozentsätze beziehen sich auf den Nettoauftragswert des stornierten Leistungsumfangs. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den berechtigten Stornoanspruch angerechnet und nicht hinzugerechnet. Sie dürfen nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; die Pauschale entfällt oder reduziert sich dann entsprechend.
Rechenbeispiel
Bei einem Nettoauftragswert von 1.000 € ergibt die Staffel zunächst 400 €, 600 € oder 800 €. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig angerechnet. Ein geringerer Schaden oder eine gesetzliche Ausnahme kann den Betrag reduzieren oder entfallen lassen. Umsatzsteuer fällt nur an, soweit sie gesetzlich geschuldet ist.
Geltungsbereich
Diese Bedingungen betreffen terminierte Cateringleistungen von Kaffeekreuzer, Inhaber: Sebastian Manuel Flores Hokkanen, Von-der-Vring Str. 35, 81929 München, Deutschland unter der Marke Kaffeekreuzer. Sie gelten für Privatkunden und Geschäftskunden, sofern sie bei Vertragsschluss wirksam vereinbart wurden. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang. Für bestehende Buchungen gilt die jeweils vereinbarte Fassung; spätere Änderungen dieser Seite ändern bestehende Verträge nicht.
Anzahlung
Es gilt die im Angebot vereinbarte Anzahlung von 40 % des dort ausgewiesenen Gesamtpreises einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Die Zahlungsfrist ergibt sich aus dem Angebot. Die Anzahlung wird bei Durchführung vollständig auf die Vergütung angerechnet.
Bei einer Stornierung rechnen wir sämtliche bereits geleisteten Zahlungen auf den berechtigten Stornoanspruch an. Übersteigen Ihre Zahlungen diesen Anspruch, erstatten wir den Unterschied. Die Anzahlung ist keine zusätzliche Stornogebühr und verfällt nicht automatisch.
Stornierung vor Leistungsbeginn
Sie können eine verbindlich gebuchte Leistung vor dem vereinbarten Leistungsbeginn stornieren. Soweit kein vorrangiges gesetzliches Recht zur kostenfreien Vertragsbeendigung besteht, gelten folgende Stornopauschalen:
Zugang der Stornierung: 31 oder mehr Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn. Stornopauschale: 40 %.
Zugang der Stornierung: 15 bis einschließlich 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn. Stornopauschale: 60 %.
Zugang der Stornierung: 0 bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, einschließlich einer Absage am Veranstaltungstag vor Leistungsbeginn. Stornopauschale: 80 %.
Die Prozentsätze beziehen sich auf den Nettoauftragswert des stornierten Leistungsumfangs. Sie bezeichnen die gesamte jeweilige Stornopauschale. Eine Anzahlung wird davon abgezogen und nicht hinzugerechnet.
Für die Zuordnung zur Staffel zählt der Abstand zwischen dem Kalendertag des rechtlichen Zugangs Ihrer Erklärung und dem Kalendertag des vereinbarten Leistungsbeginns, jeweils nach Ortszeit am Veranstaltungsort. Der Veranstaltungstag entspricht Tag 0. Bei mehreren gesondert bepreisten Veranstaltungstagen wird jeder abgesagte Tag anhand seines eigenen Leistungsbeginns betrachtet.
Berechnungsgrundlage und Umsatzsteuer
Grundlage ist die verbindlich vereinbarte Vergütung ohne Umsatzsteuer für den stornierten Leistungsumfang, nach vereinbarten Rabatten. Dazu gehören gebuchte Pakete, feste Serviceleistungen, vereinbarte Anfahrtsentgelte und verbindlich bestellte Zusatzleistungen. Bei einem Modell mit garantiertem Mindestumsatz ist nur dieser garantierte Betrag zuzüglich vereinbarter fester Entgelte maßgeblich. Unverbindliche Umsatzprognosen sowie nicht garantierte, ausschließlich nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnende Leistungen zählen nicht zur Grundlage.
Umsatzsteuer wird auf die Stornoforderung nur erhoben, soweit sie hierfür gesetzlich geschuldet ist. Die Abrechnung weist die Berechnungsgrundlage, eine gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer und die Verrechnung aller Zahlungen nachvollziehbar aus. Eine erforderliche Korrektur der Anzahlungsrechnung wird berücksichtigt.
Geringerer oder fehlender Schaden
Sie dürfen ausdrücklich nachweisen, dass uns durch Ihre Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. In diesem Fall entfällt die Pauschale beziehungsweise reduziert sie sich entsprechend. Dies gilt für jede Stufe, auch für die 40-%-Stufe.
Zusätzlich ersparte Aufwendungen und der anrechenbare wirtschaftliche Vorteil einer Ersatzbuchung mit den frei gewordenen Kapazitäten werden zugunsten des Kunden berücksichtigt, soweit sie nicht bereits in der Pauschale enthalten sind. Uns bekannte Umstände berücksichtigen wir auch ohne gesonderten Nachweis des Kunden. Eine doppelte Entschädigung für denselben Ausfall erfolgt nicht. Für den von der Pauschale erfassten Stornoausfall verlangen wir keine zusätzliche Bearbeitungs-, Reservierungs- oder Fremdkostenpauschale und keinen darüber hinausgehenden Ersatz.
So teilen Sie eine Stornierung mit
Bitte erklären Sie Ihre Stornierung in Textform, beispielsweise per E-Mail an info@kaffeekreuzer.de. Eine unterschriebene Erklärung ist nicht erforderlich. Geben Sie möglichst Ihren Namen, den Veranstaltungstermin und die Angebots- oder Buchungsnummer an, damit wir die Buchung zuordnen können. Eine fehlende Buchungsnummer macht eine anderweitig eindeutig zuordenbare Erklärung nicht unwirksam.
Maßgeblich ist der rechtliche Zugang Ihrer Erklärung. Unsere Bestätigung ist keine Voraussetzung dafür, dass eine wirksam zugegangene Stornierung gilt. Eine Begründung ist für eine freiwillige Stornierung nicht erforderlich.
Umbuchung
Wenn Sie einen anderen Termin wünschen, prüfen wir gern unsere Verfügbarkeit. Eine Umbuchung kommt durch eine entsprechende Vereinbarung zustande. Dabei werden der neue Termin, der Leistungsumfang und etwaige Preisänderungen festgehalten. Zusätzliche Kosten teilen wir vor Abschluss dieser Vereinbarung mit.
Bei einer vereinbarten Umbuchung rechnen wir die vorhandene Anzahlung vollständig auf die neue Buchung an. Für den ersetzten Termin entsteht daneben keine Stornopauschale. Eine reine Umbuchungsanfrage hebt die ursprüngliche Buchung nicht auf. Eine unabhängig davon eindeutig erklärte Stornierung bleibt wirksam.
Teilabsagen und geringere Gästezahl
Eine ausdrückliche Teilstornierung wird nach derselben Staffel ausschließlich auf den entfallenden, gesondert bewertbaren Leistungsanteil berechnet. Für verbleibende Leistungen gilt die vereinbarte Vergütung. Derselbe Leistungsanteil wird nicht gleichzeitig als erbrachte Leistung und als stornierte Leistung berechnet.
Wenn lediglich weniger Gäste erscheinen oder weniger konsumiert wird, ändert dies ein weiterhin bereitgestelltes, verbindlich gebuchtes Kontingent oder eine vereinbarte Mindestvergütung nicht automatisch. Eine vorab erklärte wirksame Teilstornierung wird nach der vorstehenden Regelung berücksichtigt. Bei ausdrücklich vereinbarter Verbrauchsabrechnung gilt das betreffende Abrechnungsmodell.
Absagen nach Leistungsbeginn
Bei einer Vertragsbeendigung nach Leistungsbeginn werden erbrachte Leistungen und gegebenenfalls berechtigte Ansprüche für nicht mehr erbrachte Leistungen nach den gesetzlichen Regeln abgerechnet. Die vorstehende Staffel gilt für Stornierungen vor Leistungsbeginn. Ersparnisse und anrechenbarer anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt; die vollständige Restvergütung wird nicht automatisch als Stornogebühr verlangt.
Wetter, behördliche Beschränkungen und Leistungshindernisse
Regen, kühle Temperaturen oder eine ungünstige Wettervorhersage begründen für sich allein keine kostenfreie Stornierung, wenn die vereinbarte Leistung sicher und vertragsgemäß erbracht werden kann.
Bei gefährlichen Wetterlagen, behördlichen Beschränkungen oder anderen erheblichen Leistungshindernissen prüfen wir die konkrete Situation. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Unmöglichkeit oder einer erheblichen Veränderung der Vertragsgrundlage, bleiben bestehen. Für solche Fälle wird weder eine Stornogebühr noch eine kostenfreie Absage pauschal unabhängig von den Umständen festgelegt.
Ausfall auf unserer Seite
Können wir die gebuchte Leistung aus Gründen auf unserer Seite nicht erbringen, fällt dafür keine Stornopauschale zulasten des Kunden an. Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen. Ein Ersatztermin oder Ersatzanbieter setzt die Zustimmung des Kunden voraus.
Abrechnung und Erstattung
Wir erstellen nach einer Stornierung zeitnah eine nachvollziehbare Abrechnung. Ein sich daraus ergebendes Guthaben erstatten wir spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Abrechnung. Einen verbleibenden berechtigten Zahlbetrag begleichen Sie innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Abrechnung. Später bekannt werdende anspruchsmindernde Umstände, insbesondere eine anrechenbare Ersatzbuchung, berücksichtigen wir durch eine entsprechende Korrektur.
Widerruf und gesetzliche Rechte
Bei Verträgen mit Verbrauchern über die Lieferung von Speisen und Getränken beziehungsweise entsprechende Cateringleistungen für einen vertraglich festgelegten Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Diese Aussage gilt nur für Verträge, die unter diese gesetzliche Ausnahme fallen.
Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht sowie gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt. Berechtigt ein solches Recht zur kostenfreien Vertragsbeendigung, wird dafür keine Stornopauschale erhoben.
Kurz erklärt
Häufige Fragen
Verfällt meine Anzahlung bei einer Stornierung?
Nein. Sämtliche bereits geleisteten Zahlungen werden auf den berechtigten Stornoanspruch angerechnet. Übersteigen Ihre Zahlungen diesen Anspruch, wird der Unterschied erstattet.
Muss ich zusätzlich zur Anzahlung zahlen?
Nur wenn der berechtigte Stornoanspruch höher ist als Ihre bereits geleisteten Zahlungen. Die Anzahlung wird davon abgezogen und nie zur Stornopauschale hinzugerechnet. Ein geringerer oder fehlender Schaden sowie vorrangige gesetzliche Rechte werden berücksichtigt.
Kann ich meinen Termin umbuchen?
Wir prüfen gern die Verfügbarkeit. Erst eine entsprechende Vereinbarung ändert den Termin. Bei einer vereinbarten Umbuchung wird die vorhandene Anzahlung vollständig auf die neue Buchung angerechnet; daneben entsteht für den ersetzten Termin keine Stornopauschale.
Was gilt bei schlechtem Wetter?
Regen, Kälte oder eine ungünstige Vorhersage führen nicht automatisch zu einer kostenfreien Stornierung, wenn die Leistung sicher und vertragsgemäß möglich ist. Gefährliche Wetterlagen und andere erhebliche Hindernisse werden konkret geprüft; gesetzliche Rechte bleiben bestehen.
Was gilt, wenn weniger Gäste kommen?
Eine geringere tatsächliche Gästezahl ändert ein bereitgestelltes Kontingent oder eine Mindestvergütung nicht automatisch. Eine vorab erklärte Teilstornierung wird nach der Staffel nur auf den entfallenden, gesondert bewertbaren Leistungsanteil berechnet.
Was passiert bei einer Ersatzbuchung?
Der anrechenbare wirtschaftliche Vorteil einer Ersatzbuchung wird zugunsten des Kunden berücksichtigt, soweit er nicht bereits in der Pauschale enthalten ist. Eine doppelte Entschädigung für denselben Ausfall erfolgt nicht.